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GDE Freistellungsbescheinigung

Die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetztes (EStG) steht hier für Sie zum Download bereit:

Freistellungsbescheinigung (gültig bis 2024)